Aktuelles aus der Stiftung


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05.08.2024

Freistellungbescheid für die Jahre 2022 und 2023 ergangen

Der Sommer-Stiftung wurde von Seiten des Finanzamtes für die ersten beiden Jahren seit der Gründung die Gemeinnützigkeit bestätigt. Mit Freistellungsbescheid vom 05.08.2024 wurde bestätigt, dass die Körperschaft nach § 5 Abs,. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist und berechtigt ist, für Zuwendungen an die Stiftung sog. Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) auszustellen. Diese dürfen bis zu fünf Jahre nach dem Datum der Ausstellung des Freistellungsbescheid ausgestellt werden. Eine Kopie finden Sie in der Anlage.

 Freistellungsbescheinigung für 2022 u 2023.pdf


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